Bei einer Geschwindigkeit von 169 km/h wurde der erforderliche Abstand von 84,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Holtebüttel auf der A 27, bei km 38,500, FR Hannover nicht eingehalten. Der Abstand betrug 28,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS- Messung mit Bild festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Verden übersandte Anhörung.
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