Bei einer Geschwindigkeit von 131 km/h wurde der erforderliche Abstand von 65,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Holtebüttel, auf der Bundesautobahn A 27, in Höhe km 38,500, FR Hannover nicht eingehalten. Der Abstand betrug 32,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit festgestellt VKS-Messung, Zeugenaussage, Bild

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Verden Formblatt Zeugenvernehmung

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