Bei einer Geschwindigkeit von 116 km/h wurde der erforderliche Abstand von 58,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Holzwickede, auf der A 1, km 327,000, FR Bremen nicht eingehalten. Der Abstand betrug 21,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde durch VKS-Messung festgestellt. Bußgeld: 100,00 €
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Unna erließ Bußgeldbescheid
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”