Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hünxe, Gahlener Straße, Höhe Zufahrt Waldfriedhof, in FR Hünxe die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 49 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Messung mit ES8.0 ergab 119 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Wesel übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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