In Ibbenbühren, auf der Osnabrücker Straße, ( L 832 ), Fahrtrichtung Innenstadt wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 11 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät 61 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Aktenführende Bußgeldstelle Kreis Steinfurt übersandte Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld
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