Bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h wurde der erforderliche Abstand von 60,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Ibbenbüren, auf der A 30, bei km 47,610, FR Hannover nicht eingehalten. Der Abstand betrug 11,00 m und damit weniger als 2/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS – Messung festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.4 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Steinfurt übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”