Bei einer Geschwindigkeit von 106 km/h wurde der erforderliche Abstand von 44,10 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Idstein, auf der BAB A 3, in Höhe km 130,295, Fahrtrichtung Köln I nicht eingehalten. Der Abstand betrug 20,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung mit Video, Foto festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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