Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ingolstadt, auf der A 9, AS Ingolstadt-Nord, Abschnitt 940, bei km 0,2, Ri. Berlin begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 28 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 mit Foto 128 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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