Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ingolstadt, Theodor-Heuss-Straße, Höhe Hagebaumarkt, Ri. Hindenburgstraße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 22 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.8 mit Foto ergab 72 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Zeugenbefragung
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