Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Irschenberg, auf der A 8 Ost, Richtung München, im Abschnitt 1040, bei km 9.694, linke Spur die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 106 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung
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