Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Irschenberg, auf der A 8 Ost, Richtung München, Abschnitt 1040, bei km 9.694, li. Spur wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 121 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, um 21 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 mit Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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