In Irschenberg, auf der A 8 Ost, Richtung München, im Abschnitt 1040, bei km 9.694, linke Spur Irschenberg, BAB 8 Ost, wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 50 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung  mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 ergab 130 km/h, bei zulässigen 80 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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