Bei einer Geschwindigkeit von 107 km/h wurde der erforderliche Abstand von 53,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Iserlohn, auf der BAB 46, RF Hemer, bei km 3,615 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 12,22 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Videoaufzeichnung festgestellt und mit Erhebung von 210,00 € Bußgeld geahndet. Fahrverbot 1 Monat, 2 Punkte

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Märkischer Kreis erließ Bußgeldbescheid

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