Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kalbach/Uttrichshausen, L 2304,  Kreuzung Talbrückenstr. / Mottener Str. i. R. Zillbach die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 67 km/h bei zulässigen 50 km/h durch Radarmessung mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 17 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung

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