Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kamen, auf der BAB 2, in Höhe km 416,430, RF Oberhausen außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 44 km/h bei zulässigen 60 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed wurden 104 km/h dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Unna übersandte Zeugenfragebogen

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