Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Karlsbad-Langensteinbach, BAB 8, km 260,370, Karlsruhe – Stuttgart  die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 18 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 1280 km/h. Die Messung mit Lasergerät PoliScan Speed mit Foto ergab 138 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen

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