Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Karlsruhe (260), auf der Durlacher Allee (B10), Höhe Weinweg, Ri. Ostring missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Lasergerät und Foto dokumentiert.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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