Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Karlsruhe, auf der B 10, Keßlerstraße, linke und rechte Fahrspur, Ri. Kriegsstraße missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Induktionsschleifenmessung und Foto dokumentiert.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Karlsruhe übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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