Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Karlsruhe, B 10, Hö. Alte Weingarten Straße, in Ri. BAB 5 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 112 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h mit Lasergerät mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 12 km/h und führte zur Erhebung eines Verwarnungsgeldes von 40,00 €.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Verwarnung / Anhörung

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