Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Karlsruhe – Wolfartsweier, BAB 8, km 266,700, Stuttgart – Frankfurt um 12 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 82 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed und Frontfoto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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