Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kassel, Freiherr- von – Stein-Straße, ggb. Heinrich-Schütz-Schule, FR Wilhelmshöher Allee die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 21 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Messung mit Einseitensensor ES3.0 mit Foto ergab 51 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen

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