Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kemberg, Stadt Kemberg, Bergwitz, B 100, Kreuzung Kemberg/Bergwitz, Höhe Einfahrt geschlossene Tankstelle die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 51 km/h bei zulässigen 70 km/h. Mit Sensormessung und Frontfoto wurden 121 km/h dokumentiert

Verletzte Vorschriften:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Zeugenfragebogen

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