Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Kevelaer-Winnekendonk, auf der L 362, Sonsbecker Str., Höhe Schule, FR Kapellen um 21 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 51 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Kleve übersandte Formular Anhörung
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