Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Kirchheim, auf der A 4, bei km 364,250, Kirchheimer Dreieck, Rtg. Dresden. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät 125 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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