Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Klein-Winterheim, auf der A 63, Gem. Mainz, bei km 5,3, FR Kaiserslautern um 11 km/h, bei zulässigen 130 km/h wurde Zahlung von 20,00 € Verwarnungsgeld angeboten. Festgestellt wurden 141 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen
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