Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Klingenberg a. Main, B 469, Abschnitt 380, km 0,100, Ri. Amorbach wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 93 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 13 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Anhörungsbogen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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