Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Koblenz, Gem. Koblenz-Bubenheim, B 9, km 0,790, Höhe Mercedes Benz, FR Koblenz ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 152 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 52 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.
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