Bei einer Geschwindigkeit von 118 km/h wurde der erforderliche Abstand von 59,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Köditz, BAB 72, Ri. Bay. Vogtland, Abschnitt 110, km 0.450 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 18,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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