Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaftenin Köln, auf der BAB 4, Höhe km 073.170, FR Heerlen ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 150 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 3 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörung zur Ordnungswidrigkeit wurde von Bußgeldstelle Köln übersandt.

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