Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb, geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Köln, Innere Kanalstraße, Höhe Lentstraße, FR Zoobrücke um 12 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 62 km/h, Beweismittel: Radarmessung, VDS M5 und Foto,
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln übersandte Zeugenfragebogen
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