Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Köln-Neuehrenfeld, Liebigstr. ggüber Haus 201-203, Fahrtrichtung Hornstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 76 km/h mit Messgerät TraffiStar S 350 semistationär mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln übersandte Formular Anhörung

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