Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Köln-Neustadt, Nord, Kaiser-Wilhelm-Ring 17-21, Fahrtrichtung Rudolfplatz um 21 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Radarmessung  mit VDS M5, stationär, mit Foto 51 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln Anhörung wegen einer Ordnungswidrigkeit

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