Bei einer Geschwindigkeit von 108 km/h wurde der erforderliche Abstand von 54,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Königsbrunn, B 17, Landsberg, Abschnitt 700, km 3.488 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 13,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrs-Kontroll-System VKS 4.5 festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.6.1 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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