Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Kühbach, auf der B 300, Abschnitt 1240, bei km 0,270, AS Kühbach, Ri. Aichach ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 120 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 40 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil-Einseitensensor ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zeugenfragebogen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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