Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Kühbach, B 300, Abschnitt 1240, km 0,270, AS Kühbach Nord, Ri. Schrobenhausen ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 102 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.8, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Vordruck Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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