Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Küps, B 173, Ab. 460, km 3.45, Ri. Lichtenfels mit 20 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 70 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.8 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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