Bei einer Geschwindigkeit von 111 km/h wurde der erforderliche Abstand von 55,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Kummerfeld, BAB 23, km 13,4 FR Heide nicht eingehalten. Der Abstand betrug 14,50 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Messprotokoll und Foto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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