Bei einer Geschwindigkeit von 123 km/h wurde der erforderliche Abstand von 61,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Kummerfeld, BAB 23, km 13,500, FR Hamburg Kummerfeld, BAB 23, km 13.500, FR Hamburg, nicht eingehalten. Der Abstand betrug 25,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Pinneberg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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