Bei einer Geschwindigkeit von 117 km/h wurde der erforderliche Abstand von 59,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Kummerfeld, BAB 23, km 13,500, FR Hamburg nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde durch Abstandsmessung festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Pinneberg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren.

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