Bei einer Geschwindigkeit von 116 km/h wurde der erforderliche Abstand von 58,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Kummerfeld, BAB 23, km 13,500, FR Hamburg nicht eingehalten. Der Abstand betrug 17,50 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Pinneberg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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