Bei einer Geschwindigkeit von 90 km/h wurde der erforderliche Abstand von 45,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Ladbergen, A 1, km 245,870, RF Bremen nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde durch VKS-Messung mit Foto festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 12.5.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Steinfurt übersandte Zeugenfragebogen
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