Bei einer Geschwindigkeit von 104 km/h wurde der erforderliche Abstand von 43,30 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Landsberg, OT Peißen, auf der BAB 14, Höhe km 112,650, Richtung Magdeburg nicht eingehalten. Der Abstand betrug 24,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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