Bei einer Geschwindigkeit von 128 km/h wurde der erforderliche Abstand von 64,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Landshut, auf der A 92, Ri. Deggendorf, im Abschnitt 320, km 6.350 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 25,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3 festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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