Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 70,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug um 47,50 m in Landshut, auf der A 92, Ri. Deggendorf, im Abschnitt 320, km 6.350  wurde bei einer Geschwindigkeit von 141 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenfragebogen

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