Bei einer Geschwindigkeit von 117 km/h wurde der erforderliche Abstand von 58,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Landshut, auf der A 92, Ri. Deggendorf, im Abschnitt 320, km 6.350 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 16,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS, Video, Foto festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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