Bei einer Geschwindigkeit von 99 km/h wurde der erforderliche Abstand von 49,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Landshut, auf der A 92, Ri. Deggendorf, im Abschnitt 320, km 6.350nicht eingehalten. Der Abstand betrug 20,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS mit Video, Foto festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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