Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leer, Feldstraße 5 -7, Rtg. Logabirumer Str. die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 62 km/h bei zulässigen 30 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät LEIVTEC XV3 festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 32 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Leer übersandte Formular Anhörung

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