Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 16.01.2016 in Leinfelden-Echterdingen, auf der BAB 8, km 198,420, Karlsruhe-München, Überleitung zur B 27, Richtung Tübingen um 24 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 84 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, PoliScan Speeed, Foto. Erhöhte Bußgeld 100,00 € wegen Voreintragung

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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