Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Leipzig, A,-Nitzsche-Str., zw. B.-Göring-Str / K.-Liebknecht-Str. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 12 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan FM1 mit Foto 42 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Leipzig übersandte Vordruck “Anfrage”
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