Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leipzig, Antonienstraße, zw. Zschochersche Straße u. Wachsmuthstraße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 36 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Messung mit TraffiStar S 350 ergab 66 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Leipzig übersandte Anhörungsbogen

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